Jede Rechtsform braucht eine Anschrift, kein Büro. Hier lesen Sie, worauf Handelsregister, Gewerbeamt und Finanzamt jeweils achten.
Zuletzt aktualisiert
Lesezeit
12 Min.

Keine Rechtsform braucht Büroräume. Unterschiedlich ist, welche Anschrift die jeweilige Behörde erfasst – und wo ein virtuelles Büro passt.
| Rechtsform | Büro nötig? | Was die Behörde erfasst | Wo ein virtuelles Büro passt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| GmbH, UG (haftungsbeschränkt) | Nein | Registergericht: den Sitz (einen Ort) und die inländische Geschäftsanschrift (eine Straßenanschrift, unter der der Gesellschaft zugestellt werden kann) | Als Geschäftsanschrift im Handelsregister, wenn es besetzt und ladungsfähig ist | § 4a, § 8 Abs. 4 Nr. 1, § 10 Abs. 1 GmbHG; UG: § 5a GmbHG |
| e.K., OHG, KG (eingetragene Kaufleute und Personenhandelsgesellschaften) | Nein | Registergericht: die Geschäftsanschrift der Handelsniederlassung | Als Geschäftsanschrift im Handelsregister | § 29 HGB (e.K.), § 106 Abs. 2 HGB (OHG), § 162 HGB (KG) |
| Gewerbe – Einzelunternehmer, GbR (nicht im Register) | Nein | Gewerbeamt: die Betriebsstätte – den Ort, an dem das Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird | Als Ihre Geschäftsadresse – Impressum, Rechnungen, Verträge, Post vom Finanzamt. Die Gewerbeanmeldung richtet sich danach, wo Sie arbeiten | § 14 Abs. 1, § 4 Abs. 3 GewO |
| Freiberufler (freie Berufe) | Nein | Nur das Finanzamt: eine Postanschrift und der Ort, an dem Sie arbeiten | Als Ihre Geschäftsadresse – Impressum, Rechnungen, Verträge, Post vom Finanzamt | § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 138 AO |
Jede Rechtsform, die zusätzlich ein Gewerbe betreibt – auch eine GmbH oder UG, sobald sie ihre Tätigkeit aufnimmt –, meldet zusätzlich zum Registereintrag ein Gewerbe an. Nur Freiberufler sind davon ausgenommen.
Für viele Gründer ist ein Büro ein Kostenfaktor und eine Verpflichtung, die das Unternehmen noch nicht braucht – und das Gesetz verlangt keines.
Im Folgenden erfahren Sie, was jede Behörde je nach Rechtsform verlangt.
Zwei Dinge – und keines davon ist ein Büro. Eine UG (haftungsbeschränkt) ist schlicht eine GmbH, die mit weniger als dem Mindeststammkapital gegründet wird (§ 5a GmbHG); alles Folgende gilt also auch für sie.
Der Sitz – ein Ort in Deutschland. Ihr Gesellschaftsvertrag muss einen Ort im Inland als Sitz der Gesellschaft bestimmen (§ 4a GmbHG). Das ist eine Gemeinde wie Berlin oder München, keine Straßenanschrift, und sie legt fest, welches Registergericht Ihre Akte führt. Sie wählen ihn selbst – meist den Ort, an dem Ihre Geschäftsadresse liegt. Eine spätere Sitzverlegung in eine andere Stadt erfordert eine notariell beurkundete Änderung des Gesellschaftsvertrags (§ 53 GmbHG); es lohnt sich also, eine Adresse zu wählen, die Sie behalten können.
Die inländische Geschäftsanschrift – eine deutsche Straßenanschrift. Die Anmeldung zum Handelsregister muss eine inländische Geschäftsanschrift angeben (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG), und das Gericht trägt sie ins Register ein (§ 10 Abs. 1 GmbHG). Es geht darum, dass die Gesellschaft erreichbar ist: Den Geschäftsführern können dort Willenserklärungen und Schriftstücke zugestellt werden (§ 35 Abs. 2 S. 3 GmbHG). Sie muss also eine ladungsfähige Anschrift sein. Ein Postfach genügt nicht, ebenso wenig eine reine Weiterleitung ohne jemanden vor Ort. Unsere Ratgeber zur ladungsfähigen Anschrift und zur Geschäftsadresse erklären die Anforderungen im Detail und wie sich die Adressen unterscheiden.
Ja, wenn es besetzt ist – ein besetztes virtuelles Büro ist eine ladungsfähige Straßenanschrift, und genau die verlangt das Register. Eine UG kann unter der Adresse eines virtuellen Büros eingetragen werden, auch wenn sie aus dem Homeoffice geführt wird (BMWK-Existenzgründungsportal, Expertenantworten, August 2020; Februar 2020).
Die Wahl ist wichtig, weil die Geschäftsanschrift öffentlich ist: Jeder kann sie kostenlos im Handelsregister einsehen. Melden Sie sich zu Hause an und ziehen später an eine Geschäftsadresse um, bleibt Ihre Privatadresse in der Registerhistorie sichtbar. Einen Anbietervergleich für Ihre Gründung finden Sie in unserem Ratgeber zur besten Geschäftsadresse für GmbH und UG.
Der Notar reicht Ihre Anmeldung elektronisch ein und braucht dafür die Anschrift. In der Regel wird er einen Nachweis verlangen, dass Sie die Adresse nutzen dürfen – dafür gibt es die schriftliche Bestätigung des Anbieters (Nutzungsüberlassungserklärung). Das Gericht prüft, ob es sich um eine inländische Straßenanschrift handelt. Gesetzlich beizufügen sind der Gesellschaftsvertrag, die Bestellung der Geschäftsführer und die Gesellschafterliste (§ 8 Abs. 1 GmbHG) – ein Mietvertrag nicht.
Sie macht die Adresse weder zum Ort der Geschäftsleitung noch zu einer steuerlichen Betriebsstätte. Das beurteilt das Finanzamt danach, wo Sie tatsächlich arbeiten und Entscheidungen treffen (§§ 10, 12 AO). Und sie ersetzt nicht die Gewerbeanmeldung: Sobald die GmbH ihre Geschäftstätigkeit aufnimmt, meldet sie ihr Gewerbe an wie jedes andere Unternehmen.
Für eingetragene Kaufleute und Personenhandelsgesellschaften gilt dieselbe Logik. Ein Kaufmann meldet den Ort und die inländische Geschäftsanschrift seiner Handelsniederlassung an (§ 29 HGB). Eine OHG meldet ihren Sitz und eine Geschäftsanschrift an, die in der EU liegen kann (§ 106 Abs. 2 Nr. 1 HGB); eine KG ebenso, zusätzlich mit ihren Kommanditisten (§ 162 HGB). Keine von ihnen braucht Büroräume.
Nein. Die Gewerbeanmeldung ist eine Anzeige, keine Genehmigung: Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, zeigt das der zuständigen Behörde gleichzeitig an (§ 14 Abs. 1 GewO). Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der der Betrieb seine Betriebsstätte hat – in Berlin das Ordnungsamt des Bezirks, in München das Kreisverwaltungsreferat.
Ihre Betriebsstätte – die feste Einrichtung, von der aus das Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird (§ 4 Abs. 3 GewO). Entscheidend ist das Wort „tatsächlich“: Geben Sie die Anschrift an, die Ihrem tatsächlichen Betrieb entspricht. Betreiben Sie einen Onlineshop oder eine Beratung von zu Hause aus, ist das Ihre Wohnung. Eine Werkstatt, Küche, ein Salon oder Laden ist eine Betriebsstätte, ganz gleich, wohin Ihre Post geht, und wird als solche angemeldet.
Als Ihre Geschäftsadresse. Impressum, Rechnungen, Verträge, Briefkopf und Post vom Finanzamt können eine Geschäftsadresse tragen, die nicht Ihr Arbeitsort ist – so hält ein virtuelles Büro Ihre Privatadresse davon fern. Beachten Sie, dass Name, betriebliche Anschrift und Tätigkeit aus Ihrer Gewerbeanmeldung veröffentlicht werden dürfen (§ 14 Abs. 5 GewO).
Ein Ausweisdokument und bei einer Gesellschaft den Registerauszug; Erlaubnisse und einen Aufenthaltstitel nur, wenn Ihr Gewerbe oder Ihr Status sie erfordert. So steht es in der Liste der Stadt München (Landeshauptstadt München, Gewerbe-Anmeldung), und in Berlin gilt inhaltlich dasselbe (IHK Berlin, Gewerbeanzeige). Einen Mietvertrag verlangt keine der beiden Stellen.
Nein – und genau diese Frage wird am häufigsten falsch beantwortet. Die freien Berufe – Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Übersetzer, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und „ähnliche Berufe“ – erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit, nicht aus Gewerbebetrieb (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Eine Tätigkeit ist nur dann ein Gewerbebetrieb, wenn sie kein freier Beruf ist (§ 15 Abs. 2 EStG). Also: kein Gewerbeamt, kein Gewerbeschein und keine Gewerbesteuer.
Sie teilen dem Finanzamt die Aufnahme Ihrer Tätigkeit mit (§ 138 Abs. 1 S. 3 AO), indem Sie innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER ausfüllen. Das Finanzamt vergibt Ihnen dann Ihre Steuernummer (BMWK-Existenzgründungsportal, Freie Berufe). Kammerberufe – Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten – melden sich zusätzlich bei ihrer Kammer an, und eine Partnerschaftsgesellschaft wird ins Partnerschaftsregister eingetragen.
Zwei: die Anschrift, unter der das Finanzamt Ihnen schreiben kann – Ihre Geschäftsanschrift, die ein virtuelles Büro sein kann –, und der Ort, an dem Sie tatsächlich arbeiten, denn danach richtet sich, welches Finanzamt zuständig ist und wo Sie besteuert werden (§§ 10, 12 AO). Eine Übersetzerin, die in ihrer Wohnung arbeitet und ihre Post über ein virtuelles Büro in derselben Stadt erhält, gibt beides an. Dieselbe Geschäftsadresse kann auf ihrer Website, ihren Rechnungen und Verträgen stehen – so bleibt ihre Privatadresse privat.
Viele Gründer bewegen sich an der Grenze – etwa eine Designerin, die auch Drucke verkauft, oder ein Berater, der auch Verträge vermittelt. Im Zweifel entscheidet das Finanzamt (und manchmal das Gewerbeamt) bei der Anmeldung, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist (BMWK-Existenzgründungsportal). Beschreiben Sie genau, was Sie tun, und überlassen Sie die Einordnung der Behörde. Wer „sicherheitshalber“ ein Gewerbe anmeldet, löst Pflichten zu Gewerbesteuer und IHK-Mitgliedschaft aus, die möglicherweise gar nicht bestehen.
Diese drei Begriffe werden leicht verwechselt, und jeder bedeutet etwas anderes:
Ein virtuelles Büro liefert die Geschäftsanschrift, meist in dem Ort, den Sie als Sitz wählen. Die Betriebsstätte ist dort, wo Sie das Unternehmen tatsächlich führen. Unser Ratgeber Was ist eine Geschäftsadresse? erklärt die Begriffe ausführlich.
Das virtuelle Büro von Olea ist eine besetzte Straßenanschrift mit Ihrem Firmennamen am Briefkasten, einem digitalen Postfach und Arbeitsplätzen, die Sie im selben Gebäude buchen können. Damit ist abgedeckt, worauf es auf dieser Seite immer wieder ankommt: Sie sind erreichbar, Ihre Post kommt an, und es gibt einen Ort, an dem Sie tatsächlich arbeiten können.
Die virtuellen Büros von Olea gibt es ab 69 €/Monat zzgl. MwSt., ohne Einrichtungsgebühr, Kaution oder Mindestlaufzeit, an 18 Adressen in Berlin, München, Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart und Hannover. Wie Olea im Vergleich zu anderen Anbietern abschneidet, zeigt unser Ratgeber zum besten virtuellen Büro in Deutschland; wofür sich die Adresse sonst noch nutzen lässt, erklärt unser Ratgeber zum virtuellen Büro als Geschäftsadresse.
Ja, bei einer GmbH oder UG. Der Geschäftsführer muss nicht in Deutschland wohnen, aber jederzeit einreisen können (BMWK-Existenzgründungsportal, Expertenantwort, Januar 2020). Die Gesellschaft braucht ihren deutschen Sitz und eine deutsche Geschäftsanschrift, unter der ihr zugestellt werden kann – und diese Anschrift kann ein besetztes virtuelles Büro liefern.
Bei einer GmbH oder UG steht die Geschäftsanschrift im Handelsregister, das jeder kostenlos auf handelsregister.de durchsuchen kann. Bei einem Gewerbe darf die betriebliche Anschrift aus der Gewerbeanmeldung weitergegeben werden (§ 14 Abs. 5 GewO). Und jedes Unternehmen mit Website nennt seine Anschrift im Impressum (§ 5 DDG).
Ja, wenn es eine deutsche Anschrift ist, unter der die Gesellschaft zuverlässig erreichbar ist – mit dem Firmennamen am Briefkasten, damit Post und zugestellte Schriftstücke ankommen. Wohnen Sie im Ausland, kann Ihre Wohnung nicht die Geschäftsanschrift sein, weil diese im Inland liegen muss. Eine Privatadresse erscheint dann im öffentlichen Handelsregister und in Ihrem Impressum, und wenn Sie zur Miete wohnen, ist die gewerbliche Nutzung der Wohnung eine Frage Ihres Mietvertrags. Das ist ein häufiger Grund, sich stattdessen für ein virtuelles Büro zu entscheiden.
Sie brauchen eine Anschrift, unter der das Finanzamt ihnen schreiben kann, und müssen angeben, wo sie arbeiten – mehr nicht. Viele nutzen ihre Wohnung. Ein virtuelles Büro lohnt sich, wenn Sie Rechnungen schreiben, ein Impressum veröffentlichen oder Kunden treffen und Ihre Privatadresse nirgends davon stehen soll.
Ja. Bei einem Gewerbe reichen Sie eine Gewerbeummeldung ein (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GewO); eine GmbH meldet ihre neue Geschäftsanschrift über ihren Notar zum Register an. Zu Hause zu starten und später in ein virtuelles Büro zu wechseln ist üblich – die Privatadresse bleibt aber in der Registerhistorie sichtbar.
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen zu den deutschen Anmeldevorschriften und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Gesetze sind bei jeder Aussage verlinkt; prüfen Sie sie anhand Ihrer eigenen Situation oder fragen Sie einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu Ihrem Fall.