Recht & Compliance
Was öffentlich wird, wann der Vermieter mitredet und wie Ihre Wohnung privat bleibt.
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Ja. Kein Gesetz verbietet, ein Unternehmen von zu Hause aus zu führen und die Wohnanschrift als Geschäfts- oder Firmenanschrift anzugeben. Die Adresse muss eine ladungsfähige Anschrift sein – eine Straßenanschrift, unter der Sie erreichbar sind und Ihnen Schriftstücke übergeben werden können. Ihre Wohnung ist das in der Regel, solange Ihr Name am Briefkasten steht und Post Sie dort erreicht. Steht Ihr Name nicht an Klingel oder Briefkasten – etwa in Untermiete oder in einer WG –, ist sie es nicht, denn Post und gerichtliche Schriftstücke kommen dann nicht bei Ihnen an. Die Wohnanschrift als Geschäftsadresse hat drei Folgen:
Was eine Adresse überhaupt gültig macht, steht im Ratgeber Was ist eine ladungsfähige Anschrift?; wofür eine Geschäftsadresse darüber hinaus gebraucht wird, im Ratgeber zur Geschäftsadresse.
Die Tabelle zeigt, wo Ihre Geschäftsadresse veröffentlicht wird, wer eine angeben muss und ob eine separate Geschäftsadresse an die Stelle Ihrer Wohnanschrift treten kann.
| Wo sie erscheint | Wer eine Adresse angeben muss | Wer sie sieht | Separate Geschäftsadresse möglich? |
|---|---|---|---|
| Impressum (§ 5 DDG) | Wer eine geschäftliche Website, einen Onlineshop oder ein geschäftliches Social-Media-Profil betreibt | Jeder Besucher der Website | Ja, wenn sie eine ladungsfähige Anschrift ist |
| Handelsregister (§ 29 HGB, § 8 GmbHG) | e.K., OHG, KG, GmbH und UG | Jeder, kostenlos auf handelsregister.de (§ 9 HGB) | Ja |
| Rechnungen (§ 14 Abs. 4 UStG) | Jedes Unternehmen, das Rechnungen stellt | Jeder Kunde, der eine bekommt | Ja |
| Marktplätze und Plattformen | Verkäufer bei Amazon, eBay, Etsy und ähnlichen | Jeder Käufer, im Verkäuferprofil | Ja |
| Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO) | Jedes Gewerbe – nicht Freiberufler | Name, Anschrift und Tätigkeit dürfen allgemein zugänglich gemacht werden (§ 14 Abs. 5 GewO) | Sie erfasst Ihre Betriebsstätte – die Anschrift, an der das Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird |
Suchmaschinen und Datensammler übernehmen, was Impressum und Register veröffentlichen. Eine einmal genutzte Adresse bleibt deshalb oft noch lange nach einem Umzug auffindbar.
Mit Registereintrag wird ein Umzug teurer. Ein Einzelunternehmer passt Website, Rechnungen und Gewerbeanmeldung an. Eine GmbH oder UG mit Ihrer Wohnung als Anschrift meldet jeden Umzug über einen Notar zum Register an – Ablauf und Gebühren im Ratgeber Geschäftsanschrift der GmbH oder UG ändern.
Das hängt davon ab, ob andere als Ihr Haushalt die Tätigkeit bemerken.
Ohne Erlaubnis kann der Vermieter abmahnen und, wenn Sie weitermachen, kündigen. Planen Sie etwas aus der zweiten Liste, beschreiben Sie Ihrem Vermieter kurz, was Sie vorhaben, und bitten Sie vor dem Start um eine schriftliche Erlaubnis. Gehört Ihnen die Wohnung, prüfen Sie die Teilungserklärung Ihrer Eigentümergemeinschaft – sie kann eine gewerbliche Nutzung einschränken.
Eine nach außen sichtbare gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in der Mietwohnung muss der Vermieter nicht ohne Weiteres dulden; der Mieter braucht seine Erlaubnis, und wer nach einer Abmahnung weitermacht, riskiert die Kündigung.
Eine Geschäftsadresse an anderer Stelle ändert nichts daran, wie Sie zu Hause arbeiten. Sie hält Ihre Wohnung aber aus Impressum und Register heraus – und damit auch Besucher und Post, die diesen Angaben folgen.
Ihre Wohnung bleibt nur dann aus Impressum und Register heraus, wenn Sie eine andere Straßenanschrift angeben, an der Post für Sie angenommen wird. Die Möglichkeiten unterscheiden sich vor allem bei Kosten und Bindung:
| Möglichkeit | Bleibt Ihre Wohnung privat? | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Gemietetes Büro | Ja | Funktioniert, aber Sie zahlen Miete für Fläche, die Sie vielleicht kaum nutzen – meist mit einem Mietvertrag über mehrere Jahre. |
| Coworking oder Flex-Desk | Manchmal | Nur wenn Sie die Adresse laut Mitgliedschaft anmelden dürfen und Post in Ihrem Namen angenommen wird. Teurer als eine reine Geschäftsadresse. |
| Virtuelles Büro | Ja | Eine Geschäftsadresse in einem Business-Center mit Personal. Post wird in Ihrem Namen angenommen und für Sie gescannt. Günstiger als ein Arbeitsplatz – siehe was ein virtuelles Büro kostet. |
| c/o-Adresse | Manchmal | Bei Steuerberater, Anwalt oder Bekannten, wenn diese Post und gerichtliche Schriftstücke für Sie annehmen. Gerichte erkennen c/o-Adressen nicht immer an, und bei Bekannten wird deren Wohnung öffentlich. |
| Postfach | Nein | Keine Straßenanschrift und deshalb weder für Impressum noch Register gültig. |
Olea bietet Geschäftsadressen in Business-Centern und Coworking-Spaces mit Personal vor Ort in Berlin, München, Hamburg, Frankfurt, Köln, Düsseldorf, Stuttgart, Hannover und Potsdam. Jede ist eine ladungsfähige Anschrift und löst die drei Probleme einer Privatadresse:
Vergleichen Sie Adressen in Berlin, München, Hamburg und Frankfurt, oder sehen Sie sich alle Standorte an.
Ja, wenn sie eine ladungsfähige Anschrift ist. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG verlangt die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind, damit Besucher und Behörden Sie erreichen und Ihnen Schriftstücke zustellen können. Eine Geschäftsadresse mit Personal, an der Post in Ihrem Namen angenommen wird, erfüllt diesen Maßstab; ein Postfach nicht.
Nicht im Registereintrag: Er nennt jeden Geschäftsführer mit Name, Geburtsdatum und Wohnort (§ 43 Nr. 4 HRV) – ohne Straße. Gründungsurkunde und Gesellschafterliste, die beim Register eingereicht werden, können aber vollständige Wohnanschriften enthalten, und jeder kann sie abrufen (§ 9 HGB). Fragen Sie Ihren Notar deshalb vor der Unterschrift, was darin stehen wird. Im Eintrag selbst steht Ihre Straße, wenn Ihre Wohnung die inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist (§ 10 GmbHG).
Ja. Der Sitz einer GmbH ist der Ort, den der Gesellschaftsvertrag nennt (§ 4a GmbHG); die Straßenanschrift im Register ist ihre inländische Geschäftsanschrift (§ 10 GmbHG). Beides kann dort sein, wo Sie wohnen – dann steht Ihre Straße aber im Register. Stattdessen kann eine Geschäftsadresse als Geschäftsanschrift eingetragen werden. Das erspart Ihnen außerdem bei jedem privaten Umzug eine Anmeldung über den Notar.
Nur im Melderegister. Eine Auskunftssperre (§ 51 BMG) verhindert, dass das Bürgeramt Ihre Adresse herausgibt, wenn Ihnen Bedrohungen oder Nachstellungen drohen. Was Sie selbst veröffentlichen – Impressum, Handelsregistereintrag, Rechnungen –, bleibt öffentlich.
Die Gewerbeanmeldung erfasst Ihre Betriebsstätte – die Anschrift, an der das Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird (§ 14 GewO). Geben Sie deshalb die Anschrift an, die Ihrem tatsächlichen Betrieb entspricht. Eine separate Geschäftsadresse ist für Ihren Handelsregistereintrag und Ihr Impressum da.
Nein. Ein Postfach hat keine Straßenanschrift und kann deshalb weder im Impressum noch im Register an deren Stelle treten. Die Deutsche Post richtet es nur ein, wenn Sie eine zustellfähige Hausanschrift in Deutschland haben, und förmliche Zustellungen gehen an diese Hausanschrift, nicht ins Fach (Deutsche Post).
Rechnungen brauchen Ihre vollständige Anschrift (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG) – das kann Ihre Geschäftsadresse sein. Nutzen Sie dieselbe wie in Impressum und Registereintrag, damit Kunden und Finanzamt überall eine Adresse sehen.
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen zum deutschen Recht und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Gesetze sind bei jeder Aussage verlinkt und wurden in der am 28.10.2026 geltenden Fassung geprüft. Zu Ihrem eigenen Fall fragen Sie einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.
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