# Kann ich eine GmbH gründen, wenn ich nicht in Deutschland wohne?

> **Ja – Sie können in Deutschland eine GmbH oder UG gründen, ohne dort zu wohnen.** Das deutsche Recht stellt weder an die Gesellschafter noch an den _Geschäftsführer_ Anforderungen an Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit. Verlangt werden ein _Sitz_ in einem deutschen Ort ([§ 4a GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__4a.html)) und in der Anmeldung zum _Handelsregister_ eine _inländische Geschäftsanschrift_ – eine deutsche Straßenanschrift, unter der Schriftstücke zugestellt werden können ([§ 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__8.html)). Ein besetztes virtuelles Büro erfüllt das, ein _Postfach_ nicht. Den Gesellschaftsvertrag können Sie vom Ausland aus beurkunden lassen: per Video, wenn Sie einen geeigneten elektronischen Ausweis aus der EU oder dem EWR haben, sonst über eine beglaubigte Vollmacht.

## Was verlangt das Gesetz von Gründern, die im Ausland wohnen?

Das GmbH-Gesetz stellt an eine neue GmbH oder UG vier Anforderungen:

| Anforderung | Was das Gesetz sagt | Wie Gründer im Ausland sie erfüllen |
| --- | --- | --- |
| Ein _Sitz_ in Deutschland | Der Gesellschaftsvertrag bestimmt einen Ort im Inland als Sitz ([§ 4a GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__4a.html)) | Sie wählen den Ort, an dem Ihre Geschäftsadresse liegen wird – Berlin, München, Frankfurt oder jeden anderen |
| Eine _inländische Geschäftsanschrift_ | Eine deutsche Straßenanschrift in Anmeldung und Eintragung ([§ 8 Abs. 4 Nr. 1](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__8.html) und [§ 10 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__10.html)) | Ein besetztes virtuelles Büro, unter dem die Gesellschaft erreichbar ist |
| Mindestens ein _Geschäftsführer_ | Eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person ([§ 6 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__6.html)); keine Vorgaben zu Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit | Sie selbst, wo auch immer Sie wohnen |
| Stammkapital | GmbH: 25.000 € _Stammkapital_, davon mindestens 12.500 € vor der Anmeldung eingezahlt ([§ 5](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5.html), [§ 7 Abs. 2 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__7.html)). UG: ab 1 €, voll eingezahlt ([§ 5a GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5a.html)) | Eingezahlt auf ein Konto im Namen der Gesellschaft – meist bei einer Bank oder einem Zahlungsinstitut in der EU, nicht unbedingt in Deutschland |

Gesellschafter können natürliche Personen oder Unternehmen mit Sitz überall auf der Welt sein – eine Gründerin in Singapur ebenso wie eine Muttergesellschaft in New York. Der _Geschäftsführer_ muss weder Deutscher sein noch in Deutschland oder der EU wohnen. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt klar, dass Geschäftsführer weder Gesellschafter der GmbH sein noch einen Wohnsitz in Deutschland haben müssen ([existenzgruendungsportal.de](https://www.existenzgruendungsportal.de/Redaktion/DE/BMWK-Infopool/Antworten/Auslandsgeschaefte/Wohnsitz-im-Ausland-Gruendung-in-Deutschland/GmbH-in-Deutschland-gruenden-aus-dem-Ausland-fuehren)).

Eine UG (_haftungsbeschränkt_) ist eine GmbH, die mit weniger als 25.000 € gegründet wird; alles in diesem Ratgeber gilt also auch für sie. Der Unterschied: Eine UG muss jedes Jahr ein Viertel ihres Gewinns zurücklegen, bis ihr Kapital 25.000 € erreicht ([§ 5a Abs. 3 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5a.html)).

> OLG Düsseldorf, 16.04.2009 · I-3 Wx 85/09 – Das Registergericht darf von einem Geschäftsführer aus einem Nicht-EU-Staat nicht mehr verlangen, dass er jederzeit nach Deutschland einreisen kann, denn eine GmbH darf ihre Geschäfte heute vollständig vom Ausland aus führen.

Einige Registergerichte haben solche Geschäftsführer früher abgelehnt. Die Oberlandesgerichte München und Zweibrücken sind zum selben Ergebnis gekommen wie Düsseldorf. Der Bundesgerichtshof hat die Frage nicht entschieden – spricht ein Registergericht sie an, kann Ihr Notar auf diese Entscheidungen verweisen.

Die englischsprachigen Seiten von Germany Trade & Invest nennen für eine GmbH einen „local representative“. Das Gesetz verlangt aber eine deutsche Anschrift, keine Person in Deutschland. Eine _empfangsberechtigte Person_ im Inland zu benennen ([§ 10 Abs. 2 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__10.html)) ist freiwillig.

## Kann ein virtuelles Büro die Anschrift einer GmbH oder UG sein?

**Ja, wenn es eine echte, besetzte Anschrift ist, unter der die Gesellschaft erreichbar ist.** Die _inländische Geschäftsanschrift_ gibt es, damit Gerichte, Behörden und Gläubiger der Gesellschaft Schriftstücke zustellen können ([§ 35 Abs. 2 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__35.html)), und das Registergericht prüft, ob dort eine förmliche Zustellung möglich ist. Ein _Postfach_ oder ein Briefkasten, hinter dem niemand steht, erfüllt das nicht.

Viele Notare möchten eine schriftliche Bestätigung sehen, dass Sie die Adresse nutzen dürfen – die _Nutzungsüberlassungserklärung_ des Anbieters –, andere übernehmen die Anschrift, die Sie ihnen nennen. Es lohnt sich, sie vor dem Termin bereitzuhalten.

Was eine _ladungsfähige Anschrift_ ausmacht und welche Rechtsprechung dahintersteht, erklärt [unser Ratgeber zur ladungsfähigen Anschrift](https://oleaoffice.com/de/ratgeber/ladungsfaehige-anschrift). Wie _Sitz_ und Geschäftsadresse bei der Gründung zusammenspielen, lesen Sie im Ratgeber [Firma ohne Büro anmelden](https://oleaoffice.com/de/ratgeber/firma-ohne-buero-anmelden). Welche Anbieter eine für die Eintragung geeignete Adresse anbieten und was sie kosten, zeigt [unser Vergleich für Deutschland](https://oleaoffice.com/de/ratgeber/virtuelles-buero-vergleich).

## Wie unterschreiben Sie beim Notar vom Ausland aus?

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH oder UG muss notariell beurkundet und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden ([§ 2 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__2.html)). Dafür gibt es drei Wege. Welcher für Sie infrage kommt, hängt von Ihrem Ausweisdokument ab, nicht von Ihrem Wohnort.

| Weg | Für wen | Was dazugehört |
| --- | --- | --- |
| **Reise zu einem deutschen Notar** | Für alle | Ein Termin; verstehen Sie kein Deutsch, wird die Urkunde vom Notar oder einem Dolmetscher für Sie übersetzt ([§ 16 BeurkG](https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__16.html)) |
| **Online per Video** | Inhaber eines deutschen Personalausweises, der eID-Karte für EU-/EWR-Bürger, eines deutschen elektronischen Aufenthaltstitels oder eines nationalen eIDs aus einem EU-/EWR-Staat auf der Liste der Bundesnotarkammer | Das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer ([§ 2 Abs. 3 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__2.html), [§ 16a BeurkG](https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__16a.html)); funktioniert aus jedem Land; 25 € Zuschlag |
| **Vollmacht** | Alle anderen – darunter die meisten Gründer außerhalb von EU und EWR, etwa aus den USA, China, Indien, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich | Eine _Vollmacht_ ([§ 2 Abs. 2 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__2.html)), unterschrieben vor einem Notar im Heimatland mit Apostille oder Legalisation oder bei einem deutschen Konsulat; ein Bevollmächtigter unterzeichnet dann in Deutschland für Sie |

Die Online-Beurkundung funktioniert aus jedem Land, die Identifizierung aber nur mit deutschen und gelisteten EU-/EWR-Ausweisen mit Online-Ausweisfunktion – ein Reisepass reicht nicht ([online.notar.de](https://online.notar.de/hilfe-faq/identifizieren-mit-eid/eid-geeignete-auslaendische-ausweisdokumente)). Eine Gründerin aus Kanada, Brasilien oder Japan ohne deutschen Aufenthaltstitel reist also an oder erteilt eine Vollmacht.

Für eine Vollmacht gelten zwei Voraussetzungen. Sie muss persönlich vor einem Notar beglaubigt werden, dessen Verfahren einem deutschen gleichwertig ist – die Bundesnotarkammer weist darauf hin, dass Vollmachten über ausländische Online-Notar-Plattformen und einfache elektronische Signaturen nicht anerkannt werden ([BNotK-Rundschreiben 4/2024](https://www.bnotk.de/aufgaben-und-taetigkeiten/rundschreiben/details/beglaubigungen-und-beurkundungen-in-auslaendischen-online-verfahren)) –, und der deutsche Notar braucht das Papieroriginal oder eine beglaubigte Abschrift. Die Beglaubigung eines ausländischen Notars braucht dann eine Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen angehört, andernfalls eine Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung ([Auswärtiges Amt](https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr)); eine Unterschrift, die ein deutsches Konsulat beglaubigt hat, braucht beides nicht. Im Vereinigten Königreich kostet eine Apostille auf Papier zum Beispiel 45 £ pro Dokument ([gov.uk](https://www.gov.uk/get-document-legalised)).

Auch die Handelsregisteranmeldung unterschreibt der Geschäftsführer persönlich, mit einer auf demselben Weg beglaubigten Unterschrift ([§ 12 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__12.html)). Erledigen Sie beide Unterschriften im selben Termin; jedes Dokument braucht eine eigene Apostille.

## Warum das Konto erst nach dem Notartermin kommt

Das Konto wird für die Gesellschaft in Gründung eröffnet. Die Bank braucht deshalb den beurkundeten Gesellschaftsvertrag – und meist die deutsche Anschrift –, bevor sie etwas eröffnet. Dann wird das Stammkapital eingezahlt – bei einer GmbH mindestens 12.500 €, bei einer UG der volle Betrag –, und der Geschäftsführer versichert dem Registergericht, dass sich das Geld endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer befindet ([§ 8 Abs. 2 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__8.html)). Hat das Gericht erhebliche Zweifel, kann es einen Einzahlungsbeleg verlangen, und das Gesetz nennt als Beispiel ein Institut in der EU – das Konto muss also nicht bei einer deutschen Bank liegen.

## Wo wird die Gesellschaft besteuert, wenn Sie sie vom Ausland aus führen?

Nach deutschem Recht ist eine GmbH oder UG mit _Sitz_ in Deutschland mit ihrem gesamten Welteinkommen körperschaftsteuerpflichtig ([§ 1 KStG](https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__1.html)). Von wo aus Sie sie führen, wirkt sich auf drei Dinge aus:

- **Welches Finanzamt zuständig ist.** Das Finanzamt am Ort der Geschäftsleitung oder, wenn dieser im Ausland liegt, das Finanzamt am _Sitz_ ([§ 20 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__20.html)). Ort der Geschäftsleitung ([§ 10 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__10.html)) ist der Ort, an dem die laufenden Entscheidungen fallen – das kann Ihre Wohnung im Ausland sein.
- **Ob ein anderer Staat sie ebenfalls als ansässig besteuert.** Die meisten Staaten besteuern Gesellschaften, die von ihrem Gebiet aus geleitet werden, und das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland löst den Konflikt. Manche Abkommen, etwa das mit dem Vereinigten Königreich, behandeln die Gesellschaft nur dort als ansässig, wo sich ihre tatsächliche Geschäftsleitung befindet – dann besteuert Deutschland unter Umständen nur ihre deutschen Einkünfte.
- **Gewerbesteuer.** _Gewerbesteuer_ fällt nur an, wenn die Gesellschaft in Deutschland eine _Betriebsstätte_ ([§ 12 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__12.html)) unterhält ([§ 2 GewStG](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__2.html)). Eine Geschäftsadresse allein ist keine; Räume, Personal oder die Geschäftsleitung in Deutschland können eine sein.

Innerhalb eines Monats nach der Gründung reichen Sie den _Fragebogen zur steuerlichen Erfassung_ online ein ([§ 137](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__137.html), [§ 138 Abs. 1b AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html)). Lassen Sie sich vor der Gründung von Steuerberatern in beiden Ländern beraten.

## Brauchen Sie einen deutschen Aufenthaltstitel?

**Nein, um die Gesellschaft vom Ausland aus zu halten oder zu führen. Ja, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten.** Ein Aufenthaltstitel regelt Einreise und Aufenthalt in Deutschland ([§ 4 AufenthG](https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__4.html)), nicht die Beteiligung an einer Gesellschaft oder ihre Geschäftsführung. Die IHK Berlin bestätigt, dass ein Wohnsitz in Deutschland oder der EU keine Voraussetzung ist, um _Geschäftsführer_ zu werden ([IHK Berlin](https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/firma-und-rechtsformen/rechtsformen-fuer-unternehmen/gmbh-und-ug-haftungsbeschraenkt-4404470)).

Geschäftsreisen eines Geschäftsführers nach Deutschland – der Notartermin, Besprechungen – gelten aufenthaltsrechtlich nicht als Beschäftigung, wenn sie zusammen höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen dauern ([§ 30 BeschV](https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__30.html)); die üblichen Visumregeln für Ihre Staatsangehörigkeit gelten weiterhin. Wer nach Deutschland ziehen und das Unternehmen von hier aus führen will, braucht als Staatsangehöriger eines Landes außerhalb von EU, EWR und Schweiz vorher einen Aufenthaltstitel: für eine selbständige Tätigkeit ([§ 21 AufenthG](https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__21.html)) oder, als bei der Gesellschaft angestellter Geschäftsführer, für eine Beschäftigung ([§ 19c AufenthG](https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__19c.html)).

## Ausländisches Unternehmen: Zweigniederlassung statt GmbH

Ein bestehendes Unternehmen im Ausland muss keine neue deutsche Gesellschaft gründen. Es kann beim Registergericht am Ort der Zweigniederlassung eine _Zweigniederlassung_ eintragen lassen ([§ 13d HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__13d.html)). Eine Zweigniederlassung ist keine eigene juristische Person: Verträge und Verbindlichkeiten bleiben bei der Muttergesellschaft, die weiter haftet. Eine Tochter-GmbH ist die richtige Wahl, wenn die Muttergesellschaft ihre Haftung abschirmen will.

**Kann ein ausländisches Unternehmen ein virtuelles Büro für seine deutsche Zweigniederlassung nutzen? Ja, als Anschrift der Zweigniederlassung.** Die Anmeldung muss eine _inländische Geschäftsanschrift_ der Zweigniederlassung angeben ([§ 13e Abs. 2 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__13e.html)), unter der ihren ständigen Vertretern zugestellt werden kann – derselbe Maßstab wie oben, den ein besetztes virtuelles Büro erfüllt. Eingetragen wird die Zweigniederlassung aber nur, wenn sie selbständig ist, mit eigener Leitung, Buchführung und eigenem Konto; eine Stelle, die der Muttergesellschaft nur zuarbeitet, wird stattdessen beim _Gewerbeamt_ angezeigt. In Zweifelsfällen kann das _Gewerbeamt_ einen Nachweis der Räume verlangen, etwa einen Mietvertrag oder eine Bestätigung des Vermieters ([IHK Nord Westfalen](https://www.ihk.de/nordwestfalen/recht/rechtsthemen/handels-und-gesellschaftsrecht/gesellschaftsrecht/errichtung-einer-zweigniederlassung-oder-betriebsstaette-3609678)).

Die Geschäftsleiter der Muttergesellschaft unterzeichnen die Anmeldung in öffentlich beglaubigter Form ([§ 12 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__12.html)) und weisen nach, dass die Gesellschaft besteht – meist mit ihrem Registerauszug ([§ 13e Abs. 2 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__13e.html)); eine mit der GmbH vergleichbare Muttergesellschaft reicht außerdem ihren Gesellschaftsvertrag mit beglaubigter deutscher Übersetzung ein ([§ 13g HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__13g.html)). Nach der Eintragung meldet sich die Zweigniederlassung beim _Gewerbeamt_ ([§ 14 GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html)) und beim Finanzamt an, und als _Betriebsstätte_ ([§ 12 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__12.html)) wird ihr Gewinn in Deutschland besteuert.

## GmbH oder UG aus dem Ausland gründen: die Schritte der Reihe nach

1. **Den Namen prüfen.** Die IHK des gewählten Orts gibt eine schriftliche Einschätzung ab, ob der Name eingetragen werden kann (_Firmenvoranfrage_); viele IHKs nehmen die Anfrage online entgegen.
2. **Festlegen, wie Sie gründen.** GmbH oder UG; individueller Gesellschaftsvertrag oder _Musterprotokoll_ (für bis zu drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer); und wie Sie unterschreiben – online mit geeignetem eID, persönlich oder per Vollmacht.
3. **Den Gesellschaftsvertrag mit Ihrem Notar vorbereiten.** Er bestimmt den _Sitz_ – wählen Sie den Ort also jetzt.
4. **Die Anschrift in diesem Ort sichern.** Buchen Sie eine für die Eintragung geeignete Adresse und durchlaufen Sie die Identitätsprüfung und die Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten des Anbieters; die Handelsregisteranmeldung, die Sie beim Notar unterschreiben, nennt diese Anschrift.
5. **Den Gesellschaftsvertrag beurkunden und die Handelsregisteranmeldung unterschreiben** und dabei den _Geschäftsführer_ bestellen.
6. **Das Konto für die Gesellschaft in Gründung eröffnen und das Kapital einzahlen** – bei einer GmbH mindestens 12.500 €, bei einer UG den vollen Betrag.
7. **Der Notar reicht die Anmeldung** beim Registergericht ein. Fehlt nichts, folgt die Eintragung meist innerhalb weniger Tage.
8. **Nach der Eintragung:** das Gewerbe beim _Gewerbeamt_ anmelden, innerhalb eines Monats den steuerlichen Fragebogen einreichen, die wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich dem _Transparenzregister_ mitteilen ([§ 20 GwG](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__20.html)) und das _Impressum_ auf Ihre Website setzen.

## Wie Olea dazu passt

Das virtuelle Büro von Olea ist eine echte, besetzte Anschrift in einem ausgewählten Büro in einer von sieben deutschen Städten – online vom Ausland aus buchbar, ohne Einrichtungsgebühr, Kaution oder Mindestlaufzeit, ab 69 €/Monat. Jede Adresse kann als _inländische Geschäftsanschrift_ einer GmbH oder UG, als Anschrift einer selbständigen, eingetragenen Zweigniederlassung und im _Impressum_ genutzt werden. Sobald die Identitätsprüfung und die Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten abgeschlossen sind – geprüft innerhalb eines Werktags –, steht die _Nutzungsüberlassungserklärung_ in Ihrem Kundenkonto bereit.

- Eine deutsche Straßenanschrift, unter der die Gesellschaft erreichbar ist – in Berlin, München, Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart oder Hannover
- Eine schriftliche Bestätigung Ihres Nutzungsrechts, ausgestellt vor der Gründung und nach der Eintragung aktualisiert
- Post, die in Ihr digitales Postfach gescannt wird – so erreichen Sie Briefe von Finanzamt, Gericht und Bank, wo auch immer Sie sind; jeder gescannte Brief kann an Sie weitergeleitet werden
- Besprechungsräume, Coworking-Plätze und Einzelbüros zum Buchen, wenn Sie in Deutschland sind; Art und Verfügbarkeit hängen vom Standort ab

Internationale Unternehmen, die zwischen Zweigniederlassung und Tochtergesellschaft wählen, finden die Adressfragen beider Wege auf [unserer Seite für internationale Unternehmen](https://oleaoffice.com/de/internationale-unternehmen).

**Finden Sie eine deutsche Adresse für Ihre GmbH oder UG** Vergleichen Sie die Olea-Adressen nach Stadt, ab 69 €/Monat, oder kontaktieren Sie uns, wenn Sie Hilfe bei der Auswahl brauchen. → [Standorte ansehen](https://oleaoffice.com/de/standorte) · [Kontakt aufnehmen](https://oleaoffice.com/de/kontakt)

## Häufige Fragen

### Braucht eine GmbH einen deutschen Geschäftsführer?

Nein. Der _Geschäftsführer_ muss eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein ([§ 6 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__6.html)); Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit schreibt das Gesetz nicht vor. Mehrere Oberlandesgerichte, beginnend mit dem OLG Düsseldorf am 16.04.2009 (I-3 Wx 85/09), haben entschieden, dass das Registergericht keinen Nachweis verlangen darf, dass ein Geschäftsführer aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland einreisen kann. Eine empfangsberechtigte Person im Inland zu benennen ist freiwillig.

### Kann meine Wohnadresse im Ausland die Anschrift der Gesellschaft sein?

Nein. Das _Handelsregister_ braucht für die Gesellschaft eine deutsche Straßenanschrift ([§ 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__8.html)); eine Anschrift im Ausland scheidet also aus. Ihre eigene Wohnadresse wird nicht eingetragen: Beim _Geschäftsführer_ zeigt das Register nur Name, Geburtsdatum und Wohnort.

### Muss ich für die GmbH-Gründung nach Deutschland reisen?

Nein. Mit einem deutschen oder einem geeigneten EU-/EWR-Ausweis mit Online-Ausweisfunktion können Sie von überall per Video beurkunden lassen. Andernfalls unterschreiben Sie eine Vollmacht vor einem Notar im Heimatland (mit Apostille oder Legalisation) oder bei einem deutschen Konsulat, und ein Bevollmächtigter unterzeichnet für Sie in Deutschland. Vollmachten über ausländische Online-Notar-Plattformen werden nicht anerkannt.

### Kann ein ausländisches Unternehmen ein virtuelles Büro für seine deutsche Zweigniederlassung nutzen?

Ja. Eine eingetragene Zweigniederlassung braucht eine _inländische Geschäftsanschrift_ ([§ 13e HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__13e.html)), unter der ihren ständigen Vertretern zugestellt werden kann, und ein besetztes virtuelles Büro erfüllt diesen Maßstab. Eingetragen wird die Zweigniederlassung aber nur, wenn sie selbständig ist – mit eigener Leitung, Buchführung und eigenem Konto; eine unselbständige Stelle wird nur beim _Gewerbeamt_ angemeldet.

### Wird meine GmbH in Deutschland besteuert, wenn ich sie vom Ausland aus führe?

Ja, nach deutschem Recht: Eine GmbH oder UG mit _Sitz_ in Deutschland ist hier körperschaftsteuerpflichtig ([§ 1 KStG](https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__1.html)). Der Staat, von dem aus Sie sie führen, kann sie aber ebenfalls als ansässig behandeln, und das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden entscheidet, wo sie im Sinne des Abkommens ansässig ist – womöglich besteuert Deutschland dann nur ihre deutschen Einkünfte. Gewerbesteuer fällt nur mit einer Betriebsstätte in Deutschland an. Lassen Sie sich vor der Gründung in beiden Ländern beraten.

## Begriffe

- **inländische Geschäftsanschrift** – Die deutsche Straßenanschrift, die eine GmbH oder UG in ihrer Anmeldung zum Handelsregister angibt und unter der ihr Schriftstücke zugestellt werden können.
- **empfangsberechtigte Person** – Eine freiwillig im Handelsregister eingetragene Person im Inland, die für die Gesellschaft Schriftstücke entgegennehmen darf.
- **Zweigniederlassung** – Eine im Handelsregister eingetragene Niederlassung eines Unternehmens, auch eines ausländischen, die keine eigene juristische Person ist.

## Hinweise

- Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen zum deutschen Gesellschafts-, Steuer- und Aufenthaltsrecht und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Gesetze sind bei jeder Aussage verlinkt und wurden am 25.09.2026 geprüft; gleichen Sie sie mit Ihrer eigenen Situation ab oder fragen Sie einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu Ihrem Fall.
- Veröffentlicht am 29.09.2026 – dieses Datum trägt die `Article`-Auszeichnung dieses Ratgebers als `datePublished`. Ein Ratgeber nennt Preise und Bedingungen, die zu diesem Zeitpunkt galten; die aktuellen Olea-Preise stehen immer in [preise.md](https://oleaoffice.com/de/preise.md).
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